Bei den sogenannten „individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Untersuchungen deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die IGeL-Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Falls Sie nähere Informationen zu den IGeL-Leistungen selbst oder zur Abrechnung (z.B. über eine PVS) benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Tel.: 07731-99560 oder 07731-9956 115 (Frau Orsinger).
Das aktuelle Formular zur Anforderung von IGeL-Leistungen inklusive Preisliste senden wir Ihnen ebenfalls gerne auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) zu.
Einzelanalysen A-Z
Mit dem Bezug von IGel-Einzelanalysen wird die Möglichkeit geschaffen, neben den Profilen ganz gezielte Untersuchungen anzufordern, die den
finanziellen Möglichkeiten des Patienten angepasst werden können und nicht von den Kassen bezahlt werden.
Profile
Die aufgeführten Profile stellen eine sinnvolle Kombination von Einzelparametern dar, die jederzeit durch weitere Einzelparameter ergänzt werden können. Die genannten Preise sind mit 1,0 GOÄ berechnet.
Rechnungsstellung
Rechnungsstellung durch die Arztpraxis: Ihre Anforderung erfolgt über den LF-Schein der Laborgemeinschaft. Sie können die dort aufgeführten Einzeluntersuchungen und/oder Profile auswählen oder sich von uns individuelle Praxis-Profile zusammenstellen lassen, die Sie dann einfach anstreichen können. Die so über die Laborgemeinschaft erbrachten Parameter sind aus Ihrer Sicht selbsterbrachte Leistungen und können also von Ihnen per GOÄ abgerechnet werden. Hierbei sind jedoch die auf dem LF-Schein speziell gekennzeichneten Ausnahmen zu beachten (nicht über GOÄ Kapitel MII abrechenbare Leistungen). Die Laborgemeinschaft berechnet Ihnen mit der monatlichen Sammelrechnung Ihren Analysenpreis (Gestehungskosten).
Die Arztpraxis stellt dann dem Patienten die Laboruntersuchungen sowie ggf. Weitere erbrachte Leistungen (z.B. Blutentnahme, Beratung) nach GOÄ in Rechnung. Das Labor erstellt keine Rechnung an den Patienten.
Getrennte Rechnungsstellung durch Arztpraxis und Labor Die Anforderung erfolgt über den gelben IGeL-Anforderungsschein. Der Arzt kreuzt die gewünschten Einzeluntersuchungen und/oder Profile auf dem Schein an, bei Bedarf können auch weitere Untersuchungen von Hand eingetragen werden. Bei der Auswahl der Untersuchungen gelten keine Einschränkungen. Im Feld „Rechnung an“ muss „Patient“ angekreuzt werden.